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OLG Hamm Richter urteilen zur Verkehrssicherheitspflicht.

Am 30. März erging ein Urteil des OLG Hamm zum Thema Verkehrssicherungspflicht.
Das Urteil beruht auf folgendem Sachverhalt:
Im August 2003 befuhr die Klägerin auf dem Fahrrad einen öffentlichen landwirtschaftlich geprägten Weg zwischen Feldern und Wäldern, in dem hohe Buchen mit Baumlängen über 25 m stehen.
Während Sie an der Straße anhielt, um einen LKW passieren zu lassen, brach aus einer Altbuche ein ca. 60 cm Durchmesser starker Ast ab. Dieser fiel in die Gruppe der Fahrradfahrer und traf die Klägerin mit ganzer Wucht.

Die Folgen des Unfalls

Mehrmonatiger Krankenhausaufenthalt mit Berufsunfähigkeit und bis zum Lebensende Rollstuhl. Der Ast oder besser Stammteil mit 14 m Länge hatte ein geschätztes Gewicht von 1,5 Tonnen.
Im geschilderten Fall ist laut OLG Hamm aufgrund des Überhanges und Nähe des Baumes zur öffentlichen Straße die Sicherheit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen das maßgebliche Kriterium.
Das OLG hat in seiner Bewertung und seinem Urteilsspruch sich nicht an das Bundeswaldgesetz orientiert, sondern urteilte nach zivilrechtlichen Vorschriften gemäß BGB.
Das Entscheidende: Sie war mit Ihrem Fahrrad Verkehrsteilnehmer und nicht Waldbesucherin. Als Waldbesucherin, zum Beispiel zum Pilze sammeln, hätte Sie die Gefahren des Waldes in Kauf nehmen müssen. Aber als Radfahrerin auf dem Weg zur Talsperre hatte Sie wie alle Verkehrsteilnehmer Anspruch auf verkehrssichere Straßen und Wege, auch wenn es hier ein untergeordneter Wirtschaftsweg war.
Im weiteren Verlauf erklärten die mit der Baumkontrolle beauftragten Forstleute, sie hätten die Baumkontrolle vom fahrenden KFZ aus durchgeführt und seien nur aus dem Auto gestiegen, wenn Sie etwas Verdächtiges gesehen hätten.
Der hinzugezogene Baumgutachter beurteilte die Situation um die schadenstiftende Buche wie folgt:
Der Druckzwiesel in ca 12 m Baumhöhe wäre vom Boden erkennbar gewesen. Der Zwiesel hatte Merkmale der Elefantenohren. Ein schnelles Handeln wäre das Fällen der Buche gewesen, um das Stürzen der Buchenstämmlinge auf dem Verkehrsweg verhindern zu können.
Die Forstleute wendeten ein, dass sie aufgrund der Struktur ihres Forstrevieres und der Vielzahl der Bäume und Forststraßen in ihrem Wald dies schlicht nicht leisten können.
Das Gericht urteilte dazu, dass alle Ressourcen, sowohl technisch als auch personell hergezogen werden müssen, um solche Unfälle zu verhindern.


Der Text der beiden Sachverständigen sagt zur Buche Folgendes aus.


Bei dem über der Straße hängenden Stämmling (60 cm) handelt es sich um eine außergewöhnliche Gefahrenquelle. Diese war jedoch vorhersehbar und hätte bei pflichtgemäßer Kontrolle auch erkannt werden müssen. Die angewendete Methode, ob VTW oder Hamburger Kontroll Richtlinie sei dabei nachrangig.
Wichtig ist eine 2-malige Baumkontrolle im Jahr. Im Winter ohne Laub und im Sommer mit Laub. Wie in diesem Fall muss immer auch der Waldbestand betreten und nach Risiko-Bäumen gesucht werden.


Überlassen Sie nichts dem Zufall – eine Baumkontrolle ist günstiger als Sie denken.


Hans Christian Jany
Forstwirt und zertifizierter Baumkontrolleur

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